Snowfall
Versicherung und Haftung
Versicherungsschutz:
Bei regelmäßig wiederkehrenden Aktivitäten ohne Wettkampfcharakter sind Mitarbeiter der Partnerfirmen über die jeweilige Berufsgenossenschaft des Unternehmens versichert. Dies deckt nicht den Turnier- oder Wettkampfbetrieb und einmalige Veranstaltungen, wie z.B. Skiausfahrten ab.
Ebenso vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Familienangehörige eines Mitglieds aus einer Partnerfirma, sowie alle Sondermitglieder. Diese bitten wir sorgfältig zu erwägen, ob für die gewählten Aktivitäten eine private Versicherung abgeschlossen werden soll.
Haftung
Alle Aktivitäten des FC110 finden auf eigene Gefahr und Haftung statt. Der FC110 übernimmt keinerlei Haftung bei Unfällen.
Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin und jeder Gast verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen jedweder Art, die sich aus der Teilnahme ergeben können, wegen leichter Fahrlässigkeit gegenüber dem Verein, seinen Organen und den als Vereinsmitglieder mit der Durchführung mittelbar und unmittelbar Handelnden. Dieser Ausschluss gilt auch für die vom Verein organisierte An- und Abreise sowie Vor- und Nachbereitungsveranstaltungen. Der Ausschluss gilt nicht, soweit und in der Höhe ein Versicherer einen Anspruch anerkennt und ausgleicht.
Im Innenverhältnis der Mitglieder zu den Organen, den mit der Vertretung des Vereins und der Organisation und Durchführung des Vereinslebens beauftragten Mitglieder ist die Haftung für Schadensersatzansprüche jedweder Art für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.